Im baulichen Schallschutz werden Maßnahmen zusammengefasst, die eine Verringerung der Schallübertragung durch eine Schallquelle die sich außer- oder innerhalb eines Gebäudes befinden. Die Übertragungsarten werden als Trittschall, Körperschall und Luftschall bezeichnet. Zudem gehört der bauliche Schallschutz zu den wichtigsten Kriterien für die Qualitätsbewertung eines Wohnhauses bzw. einer Wohnung. Laut Bauordnungsrecht legt die DIN 4109 den vorgesehenen Mindestschallschutz zwischen fremden Nutzungsbereichen fest. Diese Mindestanforderungen dürfen grundsätzlich nicht unterschritten werden und dürfen aber höhere Schallschutzeigenschaften aufweisen.