
Baulexikon - Kompaktes Hausbauwissen, 26.09.2023
Ombudsstelle vermittelt bei Streitigkeiten im Hausbau
Streit am Bau? – der Ombudsmann steht allen zur Seite
Für die seltenen Fälle von Streitigkeiten zwischen Baufamilien und einem Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau, steht bei der Qualitätsgemeinschaft Deutscher Fertigbau (QDF) eine Ombudsstelle bereit. Die in der Geschäftsstelle angesiedelten Schlichter handeln unparteiisch und versuchen vermittelnd in den Streit einzugreifen.
Ombudsstelle vermittelt bei Streitigkeiten beim Hausbau
Für die seltenen Fälle von Streitigkeiten zwischen Bauherren und einem Mitgliedsunternehmen des BDF steht bei der Qualitätsgemeinschaft Deutscher Fertigbau (QDF) eine Ombudsstelle bereit, um zu vermitteln.
Was ist eine Ombudsstelle?
Eine Besonderheit im Bauwesen ist die Ombudsstelle der Qualitätsgemeinschaft Deutscher Fertigbau (QDF). In den seltenen Streitfällen zwischen Bauherrn und Hersteller greift auf Wunsch des Kunden ein qualifizierter Ombudsmann vermittelnd ein und sucht nach einer Lösung des Konflikts. Der fachkundige Mediator bemüht sich meist erfolgreich darum, das Problem zu analysieren und mit beiden Seiten praktikable Wege zu erörtern, wie es aus der Welt geschafft werden kann. Eine solche Schlichtung kann vermeintliche oder tatsächliche Baumängel und Fragen der Vertragsinterpretation behandeln. Jedes Jahr werden mehrere tausend Fertig-häuser errichtet – Ombudsfälle sind die Ausnahme im Promille-Bereich. Der Rechtsweg vor einem ordentlichen Gericht bleibt dem Bauherrn trotzdem offen. Für den Bauherrn ist die Anrufung der Ombudsstelle kostenfrei.
Bevor Sie die Ombudsstelle einschalten, sollte immer erst dem Fachberater bzw. Bauleiter gesprochen werden, da sich viele Ungereimtheiten ohne viel Aufwand lösen lassen. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Nerven für die Baufamilie. Zudem sollten Sie vor der Bauabnahme auf eventuelle Mängel hinweisen.