Baulexikon - Kompaktes Hausbauwissen, 26.09.2023
Ombudsstelle vermittelt bei Streitigkeiten im Hausbau
Streit am Bau? – der Ombudsmann steht allen zur Seite
Für die seltenen Fälle von Streitigkeiten zwischen Baufamilien und einem Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau, steht bei der Qualitätsgemeinschaft Deutscher Fertigbau (QDF) eine Ombudsstelle bereit. Die in der Geschäftsstelle angesiedelten Schlichter handeln unparteiisch und versuchen vermittelnd in den Streit einzugreifen.
Was ist eine Ombudsstelle?
Der Begriff Ombudsstelle leitet sich eigentlich vom Ombudsmann oder Ombudsperson ab und erfüllt die Aufgabe einer unparteiischen Schiedsperson – ähnlich einem Schiedsrichter im Sport. Wiederum ein Ombudsrat besteht aus mehreren Personen besetztes Gremium, das bestimmte Aufgaben wahrnimmt. Der namensgebende Begriff Ombud ist abgeleitet von altnordisch umboð, was soviel wie „Auftrag“ oder „Vollmacht“ bedeutet.
Eine Ombudsstelle für Streitfälle beim Hausbau
Eine Besonderheit im Bauwesen ist die Ombudsstelle der Qualitätsgemeinschaft Deutscher Fertigbau (QDF). In den seltenen Streitfällen zwischen Baufamilie und Hersteller greift auf Wunsch einer der beteiligten Parteien auf ein qualifizierten und unparteiischen Ombudsmann vermittelnd zurück.
Der Ombudsmann
Er sucht nach einer Lösung des Konflikts zwischen den beiden Parteien. Der fachkundige Mediator bemüht sich meist erfolgreich darum, das Problem zu analysieren und mit beiden Seiten praktikable Wege zu erörtern, wie es aus der Welt geschafft werden kann. Eine solche Schlichtung kann vermeintliche oder tatsächliche Baumängel und Fragen der Vertragsinterpretation behandeln. Jedes Jahr werden mehrere tausend Fertighäuser errichtet – Ombudsfälle sind zwar die Ausnahme und liegen im Promille-Bereich. Der Rechtsweg vor einem ordentlichen Gericht bleibt den Parteien natürlich trotzdem offen.
Vorgehensweise in der Ombudsstelle
Der Ombudsmann versucht in seiner Funktion jegliche Streitfälle zwischen den Bauparteien in verschiedensten Bereichen und ohne großen bürokratischen Aufwand zu schlichten.
Dies geschieht durch die folgende Vorgehensweise:
- eine unabhängige Betrachtung des Streitfalles
- Abwägung der von beiden Seiten vorgebrachten Argumente
- Umfassender Vergleich von Aufwand, Kostenfaktoren und Schaden
- schriftliches Erreichen einer zufriedenstellenden Lösung für beide Bauparteien oder zumindest das Aussprechen einer empfohlenen Lösung für den entsprechenden Fall
Bevor Sie die Ombudsstelle einschalten, sollte immer erst dem Fachberater bzw. Bauleiter gesprochen werden, da sich viele Ungereimtheiten ohne viel Aufwand lösen lassen. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Nerven für die Baufamilie. Zudem sollten Sie vor der Bauabnahme auf eventuelle Mängel hinweisen.