Grundstück - Tipps für die Grundstückssuche, 31.05.2023
Ein Parkplatz am Haus
Wer etwas ländlicher wohnt, ist meist auf ein Auto angewiesen – und auch das soll bei einem Eigenheim gut und sicher untergebracht sein. Alles was Sie zum Parkplatz am Haus wissen sollten.
In der Planungsphase Ihres zukünftigen Eigenheims müssen Sie allerlei Bedenken und sinnvolle Entscheidungen treffen. Schließlich lassen sich manche Entscheidungen später nicht problemlos ändern oder aber Anpassungen sind nur mit hohem finanziellen Aufwand möglich. Neben der Gestaltung des Hauses gehört auch die Außenanlage ums Haus dazu. Das schließt Parkmöglichkeiten für das eigene Auto oder auch die PKWs von Besuchern mit ein. Auf welche Art des Parkplatzes Sie zurückgreifen können sowie die Vor- und Nachteile der einzelnen Optionen möchten wir Ihnen nun näherbringen.
Die wesentliche Parkplatz-Bauform bestimmen
Grundsätzlichen sollten Sie von Anfang an klar festlegen, in welcher Form Ihr Auto untergebracht werden soll: Die Baukosten hierfür sind während der Hausbauphase unterm Strich immer preiswerter, als nachträglich einen Stellplatz für das Auto auf dem Grundstück anzulegen. Dabei spielen neben den Kosten auch der Schutz vor Sonne, Regen, Hagel sowie Diebstahl eine wesentliche Rolle. Vom preiswertesten bis zur teuersten Variante finden Sie folgende Möglichkeiten:
- unbefestigter Stellplatz
- Stellplatz mit befestigtem
- Untergrund
- Carport
- Garage
Stellplatz ohne Dach
Für einen einfachen Stellplatz ohne Überdachung wird grundsätzlich keine Baugenehmigung von Seiten des Gesetzgebers gefordert. Er kann jederzeit realisiert werden. Je nach Nutzungsabsicht Ihres Hauses – also zum Beispiel bei einer Mietwohnung oder gewerblichen Nutzung – ist sogar eine Mindestanzahl an Stellplätzen gesetzlich vorgeschrieben, was Sie weiter unten im Abschnitt „Was gilt gesetzlich?“ nachlesen können. In der jeweils geltenden Landesbauverordnung bzw. in der Stellplatzverordnung finden sich die Anforderungen an Ihren Stellplatz. Gesetzlich gilt als Stellplatz der Ort auf dem Grundstück, auf welchem dauerhaft ein Fahrzeug geparkt wird. Egal, ob es sich um eine Asphaltfläche oder unbefestigte Rasenfläche handelt.
Allerdings hat ein befestigter Stellplatz den Vorteil, dass dieser grundsätzlich witterungsbeständiger ist und sich hier keine unschönen Fahrrinnen bilden. Wiederum ist eine asphaltierte Fläche kostenintensiver im Bau sowie bei den Niederschlagswasserkosten. Damit Regenwasser gut im Erdreich versickern kann, genügt eine Aufschüttung mit Kies oder Schotter. Optional eignet sich auch eine gepflasterte Fläche mit Rasengittersteinen, die hohen Belastungen stand hält und dennoch Niederschlag versickern lässt. Zudem profitieren Kleinstlebewesen wie Insekten von den „Beton-Grünstreifen“.
Der überdachte Carport
Ein Carport ist grundsätzlich preiswerter als eine Garage, wobei beide Bauten je nach Größe eine Baugenehmigung benötigen. Am besten Sie informieren sich vorab zu den Bauvorschriften beim zuständigen Amt der Gemeinde. In Regionen mit viel Niederschlag, Frost oder Hagel empfiehlt sich immer eine Überdachung, da das Auto hier besser geschützt steht. Zudem geben Autoversicherungen oftmals Nachlass bei überdachten Stellplätzen wie Carports und Garagen, was sich langfristig bezahlt macht. Dank der guten Luftzirkulation trocknet der Wind eventuelles Spritzwasser nach Niederschlag am Auto schneller als in einer geschlossenen Garage.
Die geschlossene Garage
In einer Garage ist Ihr Fahrzeug rundum vor Wind und Wetter geschützt und auch das Diebstahlrisiko wird weiter minimiert. Je nach Größe und Bauordnung können auch Reifen, Fahrräder, Gartengeräte sowie Werkzeuge in der Garage verstaut werden. Wenn zum Beispiel Bestandsgebäude umgenutzt werden sollen, müssen auch hier Parkflächen nachgewiesen werden, damit einer Baugenehmigung nichts im Wege steht.
Was gilt gesetzlich beim Bau von Parkplätzen
Heute verlangen die einzelnen Landesbauordnungen beim Neubau oftmals eine Mindestzahl von Parkplätzen für die Wohneinheiten bzw. Bewohner. Dementsprechend wird dies auch bei der Hausplanung mit dem Fertighaushersteller in der Regel abgefragt. Bei einem unbefestigten Stellplatz auf einem Privatgrundstück kann der Ort frei gewählt werden, sofern es nicht zur Belästigung der Nachbarn durch Abgase kommt. Wiederum beim Bau von Garagen oder Carports müssen Bauvorschriften und Mindestabstände zu Nachbargrundstücken sowie zum Straßenverkehr eingehalten werden. Der Abstand zum Nachbargrundstück beträgt meist 2,50 Meter, wobei es auch hier Ausnahmen gibt. Die Parkfläche kann frei nach den Wünschen des Grundstückeigentümers mit verschiedenen Bodenbelägen gestaltet werden und wird schon bei der Planung mit dem Architekten festgelegt. Auch das Anbringen eines privaten Parkplatzschilds kann erfolgen. In Einzelfällen kann mitunter auch eine Genehmigung der Nachbarn erforderlich sein. Allerdings unterscheiden sich die Regelungen von Bundesland zu Bundesland enorm, was keine pauschale Aussagen zulässt.
Größe des überdachten Parkplatzes
Länge und Breite des überdachten Parkplatzes sollten so berechnet werden, dass Sie auch noch rangieren und bequem ein- und aussteigen können. Dennoch darf die Bebauung nicht zu nah ans Nachbargrundstück heranreichen. Deshalb sollten Sie die Maße Ihres Autos kennen, um eine erste Grundlage für die Planung zu haben.
Die Mindestbreite für den Parkplatz liegt bei rund 2,30 Metern, wenn hauptsächlich Kleinwagen dort geparkt werden sollen. Bei größeren Autos muss eine Breite von mindestens 2,50 Meter eingeplant werden. Für spezielle barrierefreie Parkplätze kann eine Mindestbreite von 3,50 Meter erforderlich sein. Wiederum ist die einzuplanende Länge des Parkplatzes abhängig von der Zufahrt sowie von der Art und Weise, wie das Fahrzeug zur Straße geparkt werden soll. Wer im 90 Grad Winkel zur Straße parkt, muss üblicherweise eine Mindestlänge von fünf Metern einplanen. Für einen Stellplatz parallel zur Straße sind es sogar mindestens 6,50 Meter. Bei Kleinwagen können wiederum auch Ausnahmeregelungen genehmigt werden.
Fazit zum Parkplatz am Haus
Der eigene Parkplatz am Haus bietet Ihnen mehr Komfort, denn ein Recht auf einen Parkplatz an der Straße vor dem eigenen Grundstück besteht grundsätzlich nicht. Auch wenn sich über Jahre eine gewisse Ordnung bei den Anwohnern ergeben hat. Als Grundstücksbesitzer sind Sie daher gut beraten, bei der Planung des Hausbaus und der Flächennutzung die eigene Stellfläche gleich mit einzuplanen. Ganz egal, ob Sie sich für einen offenen Stellplatz, einen Carport oder eine Garage entscheiden. Welche Form dann umgesetzt wird, hängt vom vorhandenen Platz, von der Gesetzgebung sowie dem eigenen Budget ab. Sie sollten sich immer ausführlich beim zuständigen Bauamt informieren, damit später kein Rückbau auf eigene Kosten anfällt.
Exkurs: Unbefugtes Parken auf dem eigenen Stellplatz
In den meisten Fällen stellen sich Fremde eher selten auf Parkflächen von Grundstückseigentümern, sofern diese gut als Privatparklatz erkennbar sind. Sollte sich dennoch mal der Fall zutragen, wäre die erste Maßnahme, den unberechtigt Parkenden auf seinen Fehler aufmerksam zu machen. Meist befindet er sich in der näheren Umgebung bei Ihren Nachbarn. Sollte der Falschparker allerdings uneinsichtig sein, können Sie immer noch den Abschleppdienst rufen. Die Kosten muss in der Regel der Falschparker übernehmen, sofern Sie ihn vorher informiert haben. Gleiches gilt beim Versperren einer Aus- und Einfahrt.
Übrigens: Parkverbotsschilder darf nur das Ordnungsamt aufstellen und diese gelten für jedermann. Daher werden Einfahrten oftmals mit einem gelben Warnhinweisschild versehen und Parkflächen mit Besitzerangabe oder Kennzeichen.